News

Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag der Eurokritiker ab.

Entscheidungsschwäche und Verzögerung


(Quelle: Henning Heimberg)
(Quelle: LKR-Presse)
GDN - Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Eurokritiker Hans-Olaf Henkel, Bernd Kölmel, Bernd Lucke, Joachim Starbatty und Ulrike Trebesius auf eine einstweilige Anordnung gegen das EZB-Staatsanleihenkaufprogramm zurückgewiesen.
Quelle: LKR-Presse
" Das Bundesverfassungsgericht verzögert seine Entscheidung, bis es nichts mehr zu entscheiden gibt",kritisierte Bernd Lucke von der LKR, der Sprecher der Kläger. " Unsere Klage ist seit zwei Jahren anhängig. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung zum Europäischen Gerichtshof geschoben, der auch ein Jahr brauchen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Vorlage beim EuGH deutlich gemacht, dass es die EZB-Politik für rechtswidrig hält, aber es hat nicht den Mut zu entscheiden.
Quelle: LKR-Presse
Mit dem Antrag wollten die fünf Europaabgeordneten der Liberal-Konservativen Reformer zumindest eine nochmalige Ausdehnung des Programms zum Ankauf von Staatsanleihen durch die Deutsche Bundesbank so lange unterbinden, bis eine Entscheidung im Hauptverfahren gefallen ist. Die Kläger kritisieren, das nun der Anleihenankauf sogar noch beschleunigt werden könnte, ohne dass das höchste deutsche Gericht eingreift.
Quelle: LKR-Presse
Bernd lucke sagte: "Es ist bedauerlich, das das Staatsanleihenkaufprogramm , mit dem eine nicht funktionierende Währung künstlich stabilisiert wird, nicht wenigstens auf dem jetzigen Stand eingefroren werden kann, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist." "Nun werden weiterhin hunderte von Milliarden Euro in den Umlauf gepumpt werden, ohne dass ein Gericht einschreitet." "Ich fürchte, dass sich das Hauptverfahren jetzt bis zum Sank-Nimmerleins-Tag hinziehen wird. Das Bundesverfassungsgericht wird wohl erst entscheiden, wenn es nichts mehr zu entscheiden gibt." Wäre der Antrag erfolgreich gewesen, hätte das den Effekt gehabt, dass sich Bundesregierung und Bundestag einmal mit dem Thema hätten auseinandersetzen müssen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.